Design anmelden – 10 häufige Fragen zum Designschutz

Designschutz ist ein wichtiges Thema, wenn Deine Geschäftsidee ein Produkt istDesignschutz ist ein wichtiges Thema, wenn Deine Geschäftsidee ein Produkt ist, bei dem das Design eine wichtige Rolle spielt. Patentanwalt Lukas Tanner aus Bochum hat Antworten auf zehn häufige Fragen, wenn es darum geht, das Design beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden.

Designschutz – Das musst Du wissen, wenn Du ein Design anmelden willst

1) Braucht mein Unternehmen Designschutz?

Für bis zu drei Jahre kann auf europäischer Ebene automatisch Designschutz entstehen (ein sogenanntes nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster).

Bei wichtigen Produkten mit großem wirtschaftlichen Potenzial empfiehlt sich jedoch eine aktive Anmeldung, die mit korrekten Abbildungen/Figuren und einer offiziellen amtsseitigen Veröffentlichung einhergeht und daher deutlich mehr Rechtssicherheit liefert.

In vielen Fällen empfiehlt sich Designschutz neben Patentschutz, insbesondere bei Produkten für den Endverbraucher. Designschutz ist dann sinnvoll, wenn es einen großen Markt gibt und sich das Produkt für den Endverbraucher vorrangig durch ästhetische Aspekte auszeichnet und auf einfache Weise nachbauen lässt.

2) Wann braucht mein Unternehmen Designschutz?

Diese Frage muss in Abhängigkeit von eigenen Veröffentlichungen/Bekanntmachungen des Designs beantwortet werden. Designs müssen neu sein, um rechtsbeständig eingetragen werden zu können.

Zwar gibt es in Deutschland eine sogenannte sechsmonatige Neuheitsschonfrist, so dass auch noch nach einer eigenen Vorveröffentlichung ein Design angemeldet werden kann. Dennoch ist es insbesondere auch in Hinblick auf Designschutz in anderen Ländern empfehlenswert, erst anzumelden, und danach zu veröffentlichen.

3) Wie lange kann mein Unternehmen Designschutz bekommen?

Für maximal 25 Jahre, jeweils in 5-Jahres-Schritten (zumindest in Deutschland und Europa). In anderen Ländern ist der Schutz teilweise auf zehn oder zwölf Jahre beschränkt.

4) Wie teuer ist Designschutz?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, schwieriger als bei Marken oder Patenten, da eine Design-Anmeldung je nach Produkt eine sehr aufwändige Recherche erfordern kann, und auch eine sehr aufwändige Anmeldung mit diversen Figuren.

Amtsseitig werden kaum Gebühren erhoben: In Deutschland können bis zu 10 Muster für 60 Euro für die ersten fünf Jahren angemeldet werden – geschenkt! Da die Recherche meist aufwändig ist, fallen seitens einer beratenden Kanzlei meist Honorare über 500 bis 750 Euro an.

Interessant ist auch die EU-Designanmeldung für ganz Europa. Hier werden Amtskosten „nur“ in Höhe von ca. 350 Euro für die ersten fünf Jahre erhoben. Gestaltet sich die erforderliche Vorab-Recherche als nicht sonderlich aufwändig, so kann bei vergleichsweise niedrigen Kosten Designschutz für ein beeindruckendes Territorium/Revier erlangt werden.

Design anmelden bei Produktlinien

5) Was bringt mir Designschutz neben höherer Rechtssicherheit?

Renommée, nicht zuletzt durch die amtsseitige Veröffentlichung. Seriosität und Verbindlichkeit beim Vorhaben, Lizenznehmer zu finden. Deutlich erweiterte Lizensierungs-Möglichkeiten, also mehr wirtschaftliche Handlungsoptionen, z.B. um sich (ohne eigene Vergrößerung) breiter im Markt aufzustellen.

6) Wie soll ein kleines Designportfolio aussehen?

Eine pauschale Antwort ist schwierig. Es kommt ein wenig auf die Branche und die angebotenen Produkte an.

In Deutschland besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Sammelanmeldung mit bis zu 100 Mustern auch in unterschiedlichen Warenklassen vorzunehmen. Sprich: Ein Unternehmen kann eine neue „Designlinie“, die das komplette Produktportfolio durchzieht, im Rahmen einer einzigen Sammelanmeldung schützen lassen.

Ob dies hinsichtlich Rechtssicherheit sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Und dies klappt auch nur in Deutschland, da andere Ämter die Anmeldung in nur einer Warenklasse fordern.

7) Kann ich selbst anmelden, oder muss ich eine Kanzlei bezahlen?

„Try and error“ gilt nicht nur im Wirtschaftsleben allgemein, sondern auch bei Designanmeldungen.

Wenn Sie ein sehr originelles, offensichtlich neues Design ersonnen haben, was es wohl definitiv noch nicht gibt, können Sie die Anmeldung ggf. selbst wagen.

Aber es gibt, neben der erforderlichen Würdigung der Relevanz von vorbekannten Designs, diverse Fallstricke bei der Auswahl geeigneter Bilder/Fotos, jeweils mit hohem Risiko hinsichtlich Schutzbereich und Rechtsbestand Ihres Schutzrechtes.

Designs haben den Reiz aber auch das Risiko, dass sie eingetragen werden, obwohl vorher amtsseitig keine substantielle Prüfung erfolgt ist. Designs, die angemeldet (und auch eingetragen) werden, obgleich sie offensichtlich gegenüber älteren Rechten oder Veröffentlichungen nicht rechtsbeständig sind, können jedoch Kostenerstattungsansprüche begründen und Ihr Vorhaben auch komplett vereiteln.

Bei einer unüberlegten Anmeldung kann der Schuss also nach hinten losgehen. Bitte prüfen Sie daher selbst kritisch, ob es sinnvoll ist, auf die Expertise eines Patentanwaltes zu verzichten. Der Patentanwalt kann Ihnen zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen, ob Ihr Design in einem Streitfall der richterlichen Rechtsbestandsprüfung standhalten wird. Ohne diese Einschätzung steht Ihr Schutzrecht auf sehr wackeligen Beinen.

8) Wie lang dauert es bis zur Eintragung des Designs?

Rechnen Sie bitte mit einem Zeithorizont von 2 bis 5 Monaten. Es gibt Möglichkeiten, das Eintragungsverfahren zu beschleunigen. Auch eine Eintragung binnen weniger Wochen ist zur Not möglich, jedoch nur unter strengen Formalauflagen.

9) Was sind “worst cases” und Hindernisse bei einer Eintragung von Designs?

a) Sie haben zwar ein Design, jedoch ist dieses nicht rechtsbeständig, und bringt nur Rechtsunsicherheit und Kostenrisiken für Sie bzw. Ihr Unternehmen.

b) Das Patent-/Designamt will aufgrund formaler Hürden nicht eintragen. Die Designanmeldung wird evtl. zurückgewiesen.

10) Was kann/soll ich alles mit dem Design anfangen?

  • Damit werben
  • Das entsprechende Endprodukt als Alleinstellungsmerkmal im Markt etablieren und dadurch einen Unternehmenswert generieren
  • Ihr Unternehmen differenzieren
  • Ihren Kunden Orientierung geben
  • Ihre Produkte und Dienstleistungen vom Wettbewerb abheben
  • Lizenznehmer finden, und Ihr Netzwerk bzw. Ihren Wirkungsbereich dank des Designs vergrößern, z. B. auch in Ländern, in welchen Sie allein sich nicht aufstellen können oder wollen

    Patentanwalt Lukas Tanner (Foto: privat)

    Lukas Tanner, selbstständiger Patentanwalt (Dr.-Ing. Maschinenbau) in Bochum, befasst sich mit allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Industrial Property). Mit seiner Kanzlei RevierIP hat er sich auf die Erlangung von Patent-, Marken- und Designschutzrechten spezialisiert. Er unterstützt und berät insbesondere jüngere Unternehmer hinsichtlich eines adäquaten Auftritts im Wettbewerb mit möglichst hoher Rechtssicherheit. 

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Geschrieben von gastautor